Ellinger Wähler Gemeinschaft
unabhängig für Ellingen

Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 20.04.2023

TOP 1: Freiflächen-Photovoltaikanlage "Solarpark Ellingen VI"
Zwischen Bundesstraße 2 und dem Ellinger Wald; an der Abfahrt B13 Richtung Massenbach/Stopfenheim.
Mehrere Teilflächen aus der Gemarkung Ellingen
1.1. Änderung des Flächennutzungsplan (FNP)
1.1.1 Behandlung und Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB;
Abwägungsbeschluss:
-Auszugsweise im Wortlaut-
--> Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen und Einwände zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Eine weitere Behandlung ist nicht notwendig.
1.1.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
--> Der Stadtrat billigt die vorliegenden Planunterlagen der bos.ten AG, Regensburg, für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabens „Solarpark Ellingen VI“ (Planentwurf des Landschaftsarchitekturbüros Lichtgrün, Regensburg) in der Fassung vom 20.04.2023, sowie der Begründung in der Fassung vom 20.04.2023.
--> Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
1.2. Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan - Abwägung und Beteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB
1.2.1 Behandlung und Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB;
Abwägungsbeschluss:
-Auszugsweise im Wortlaut-
--> Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen und Einwände zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Eine weitere Behandlung ist nicht notwendig.
1.2.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
--> Der Stadtrat billigt den Bauleitplanentwurf der bos.ten AG, Regensburg, für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit integriertem Vorhabens- und Erschließungsplan „Solarpark Ellingen VI“ in der Fassung vom 20.04.2023, sowie der Begründung in der Fassung vom 20.04.2023.
--> Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

TOP 2: Bauanträge
2.1 Dachänderung an der Garage mit Aufbau einer Dachterrasse; Fl.-Nr. 190/14 Gemarkung Stopfenheim,
Es bedarf der Befreiung von den Festsetzungen des BPlan, in Bezug auf Dachterrasse und dem Grenzabstand, sowie deren Dachüberstand.
Beschluss:
--> Gegen das Bauvorhaben werden keine Einwendungen erhoben. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schafbuck“ in Bezug auf den Dachüberstand wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
2.2. Einbau einer Gaube – Dachgeschossausbau; Fl.-Nr. 326 Gemarkung Ellingen
Beschluss:
--> Gegen das Bauvorhaben werden keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 3: Glasfaser Ausbau Telefonnetz
Im Gemeindegebiet gibt es immer noch sog, „Graue Flecken“, welche Lücken im Empfang des Telefonnetzes aufweisen. Um den flächendeckenden Ausbau von Gigabit-Netzen mit einer Förderung ausgebaut werden können, muss jedoch im Vorfeld ein weiteres Markterkundungsverfahren durchgeführt werden.
Beschluss:
--> Es wird der sofortige Einstieg in das jeweils notwendige Verfahren beschlossen, und die Verwaltung ermächtigt die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Zur Unterstützung im Verfahren wird die Fa. Breitbandberatung Bayern GmbH beauftragt.

TOP 4: Jahresbeschaffung der Feuerwehren
Die Jahresbeschaffung erfolgt für die Feuerwehren im Bereich der VG Ellingen, einheitlich durch Einholung von Gesamtangeboten. Die Vergabe der Beschaffung erfolgt im Ganzen an den wirtschaftlichsten Bieter. Dazu wurden mehrere Vergleichsangebote eingeholt.
Benötigt werden bspw. neue Schläuche, Flutlichtstrahler, Zubehör, Atemschutzhandschuhe, u.ä.
Beschluss:
--> Der Stadtrat beschließt das Angebot der Fa. Jahn für die Ersatzbeschaffungen 2023 der Freiwilligen Feuerwehren Ellingen, Massenbach, Stopfenheim zu einem Bruttoangebotspreis von 13.029,60 EUR anzunehmen.

TOP 5: Verrohrung eines Grabens in Tiefenbach
Auf Anfrage eines Gemeindemitbürgers wurde gebeten, die Möglichkeit der Verrohrung des am grundstückverlaufenen Graben zu prüfen und zu gestatten. Die Ausführung erfolge auf eigene Kosten des Antragstellers, sowie auch die Pflege des Grabens bzw. der Vorbeugung einer Verstopfung.
Beschluss:
--> Der Stadtrat beschließt die Verrohrung des Grabens an der Südseite des landwirtschaftlichen Anwesens zu erlauben. Dabei sind Betonrohre DN 300 zu verwenden.

TOP 6: Bekanntgaben
- 10 neue Feuerwehrhelme zum Preis von netto 2.900,- EUR sind beauftragt und geliefert
- Der Verkehrssicherungsanhänger der Feuerwehr konnte endlich bestellt werden.
- Gleiches gilt für die Beschaffung der DeFi Defibrillatoren. Teilweise wurden diese bereits an den Standorten der Feuerwehr Ellingen-Eingang-, Sparkasse Ellingen -Eingang-, Schule Ellingen, TSG Sportplatz Fußball Neugebäude, DJK Sportheim in Stopfenheim, montiert.


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Verfasser, Sachlich_Neutral nach Informationslage
Felix Kahn
Fraktionsvorsitzender und Fraktionssprecher
Ellinger Wählergemeinschaft

Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 16.03.2023

TOP 1: Bauanträge
1.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Fl.-Nr. 783/4 Gemarkung Ellingen
Antrag:
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan „Am Windhofplateau West II“
Beschluss:
--> Es werden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 2: Thema Freiflächen-Photovoltaikanlagen-Obergrenze Gemarkung Ellingen
Der Stadtrat hat bereits in den letzten Jahren einen Kriterien/Richtlinienkatalog zur Ausweisung und Beantragung möglicher Freiflächen-PV-Anlagen beschlossen. Darin hat man unter Berücksichtigung vieler Faktoren festgelegt, die potenziell zur Verfügung stehende landwirtschaftliche Nutzfläche auf 3 % (ca. 61ha) zu begrenzen.
Mittlerweile gingen weitere Bauanträge für FF-PV-Anlagen ein, durch die dann aber die Obergrenze überschritten werden würde.
Daher wolle man nun abwarten, wie diese Verfahren ausgehen und solange alle Neuanträge zurückzustellen. Von Bedeutung ist in Zukunft zudem die evtl. Berücksichtigung von Flächen für Windkraftanlagen aufgrund des Verbandes für Regionalplanung in Mittelfranken. Hierzu liegen allerdings noch keine Daten vor.
Beschluss:
--> Bis zur Klärung der bisher eingereichten Anträge werden keine neuen FF-PV-Anlagen mehr angenommen.

TOP 3: abgesetzt

TOP 4: Vorstellung Änderungsplanung des Bebauungsplan „Am Tiergärtle“
Der bestehende B-Plan soll aufgrund seines Alters den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Beispielsweise wurden Straßenverläufe anders umgesetzt als damals geplant war. Ähnliches gilt bei den ausgeführten Grundstücksgrenzen und Baulinien.
Um den Anwohnern die Möglichkeit einer Anhörung zu geben, wurden diese mittels Rundschreiben zu einem Termin am 15.02.2023 geladen. Dabei aufgerufene Einwände sollten in der künftigen Planung soweit möglich Berücksichtigung finden.
Der aus dieser Versammlung resultierende Entwurf wurde sodann in dieser StR-Sitzung (16.03.2023) vom Ingenieurbüro VNI Pleinfeld vorgestellt. Die darin genannten Vorschläge und Varianten wurden im Gremium stark diskutiert.
Beschluss:
--> Der Bebauungsplan „Am Tiergärtle“ wird in der vorliegenden Form und mit den jeweiligen Festsetzungen beschlossen.
(Anmerkungen des Verfassers: Dieser Bebauungsplan liegt derzeit noch bis Anfang Juni im Rathaus öffentlich aus. Zusätzlich ist ein Entwurf an der amtlichen Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus einsehbar!)

TOP 5: Vorschlagsliste als Schöffen am Amtsgericht in den Jahren 2024-2028
Die bis 01.03.2023 eingereichten Vorschläge wurden durch die Gemeinde berücksichtigt.
Beschluss:
--> Alle vier eingereichten Personen wurden als Vorschlagsliste an das Amtsgericht gemeldet.

TOP 6: Akustikdecken für Kindergärten/KiTa
Aufgrund der stattfindenden Renovierungsmaßnahmen wurde seitens der Einrichtungsleitung angeregt, ob es nicht möglich wäre, in Zukunft zur Verbesserung der Raum-Akustik und zur Reduzierung des Lärmes durch die Vielzahl an Kinder, spezielle Akustikdecken mit Schaumstoff o.ä. auszuführen. In der Vergangenheit wurde in Ellingen damit schon ein positiver Effekt festgestellt. Betroffen wären jetzt noch sechs Räume.
Beschluss:
-->Der Stadtrat beschließt einstimmig den Einbau dieser Akustikdecken zum wirtschaftlichsten Angebotspreis.

TOP 7: Austausch des Radladers im Bauhof
Nach Aussage des Bauhofes stünden am derzeitigen Radlader Reparaturen in Höhe von ca. 6.600,- € an. Der Restwert soll wohl ca. 12.600,- € betragen.
Ein Angebot eines neuen Fahrzeuges liege bei knapp 70.000,- €; ein Gebrauchtfahrzeug bei ca. 40.000,- €
Im Hinblick auf die aktuelle Marktlage bei Gebrauchtmaschinen und der Notwendigkeit der Behebung der festgestellten Mängel, wurde die Reparatur des Radladers als erforderlich angesehen. Aufgrund des Alters des Fahrzeuges sollte jedoch der Markt beobachtet und eine Ersatzbeschaffung mittelfristig vorgesehen werden.
Beschluss:
--> Der Stadtrat beschließt einstimmig, die erforderlichen Reparaturen ausführen zu lassen.

TOP 8: Dorferneuerung
8.1. Entsendung Bürgermeister in Dorferneuerungsvorstandschaft
„Dem Vorstand des Flurbereinigungsverfahren Massenbach 2 gehört gem. Art. 4 Abs. 3 Satz 6 AGFlurbG auch ein Vertreter der Stadt Ellingen an. Der Vertreter der Stadt Ellingen ist regelmäßig der 1. BGM.“
Beschluss:
--> Der Stadtrat benennt als Vertreter in die Vorstandschaft des Flurbereinigungsverfahren Massenbach 2 den jeweils 1. Bürgermeister und als dessen Verhinderungsvertreter, den jeweiligen 2. bzw. 3. Bürgermeister.

TOP 9: Wohnmobilstellplätze
Es wurde in der Vergangenheit auch im Stadtrat immer wieder der Bedarf an Wohnmobilstellplätzen von der SPD gefordert.
Mangels verfügbarer städtischer Flächen und der aktuellen Situation an Großprojekten, die momentan zu bewältigen sind, wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt und zu anderer Zeit wieder ins Auge gefasst.

TOP 10: Ladesäule Karlshofer Straße – Schule
Die N-Ergie AG würde der Stadt Ellingen die Errichtung einer Ladesäule anbieten. Dafür müsse die Stadt Ellingen einen einmaligen finanziellen Beitrag in Höhe von 6500,- EUR für eine AC-Säule und 9000,- EUR für eine DC-Säule aufwenden, sofern die notwendigen Anschlussbedingungen eingehalten werden.
Zusätzlich müsse die Stadt dafür Sorge tragen, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit vier Parkplätze neben der Schule unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Vertragsdauer ist nicht bekannt! Des Weiteren ist der Vertrag an sich nicht den Unterlagen beigefügt.
Grundsätzlich sei man aber in Ellingen an einer Ladesäule interessiert. Der vorliegende Vertrag kann aber mangels genauer Informationen noch nicht blind zugestimmt werden.
Beschluss:
--> Der Stadtrat beschließt lediglich eine Absichtserklärung zum Bau einer Ladesäule als Interessensbekundung abzugeben.

TOP 11: Beauftragung B-Plan Schafbuck
Ähnlicher Sachverhalt wie im TOP 4. Für die Anpassung und Überarbeitung des BPlan „Schafbuck“ in Stopfenheim wird das IB VNI Pleinfeld beauftragt.

TOP 12: Vergabe Ing,-Planung zur Erfüllung der Wasserrechtlichen Auflagen
Zur Erfüllung der wasserrechtlichen Auflagen ist eine Planung zur zeitgemäßen Anpassung der Mischwasserbehandlungsbauwerke erforderlich. Diese ist auch Voraussetzung für eine ggf. in Anspruch zu nehmende Förderung nach RZWas 2021. Das Ing.-Büro Völker hat in einem ersten Anlauf die notwendigen Stellen vor-Ort gezeigt. Die tiefergehende Planung (Lph. 1-4) erfordert nun diesen Ing-Vertrag. Ganz grob geschätzt sollten sich die Kosten hierfür auf ca. 70.000,- € netto belaufen.
Beschluss:
-->Der Stadtrat beschließt das IB Völker mit den Leistungsphasen 1-4 HOAI (so weit erforderlich) zu beauftragen, um die wasserrechtlichen Auflagen erfüllen zu können. In diesem Zuge soll für die noch nicht befahrenen Kanalnetzbereiche eine Kamerabefahrung erfolgen.

TOP 13: Holzplatzabdeckung und Richtlinien
In der Diskussion über die vorgeschlagene Richtlinie wurde ausgeführt, dass sich diese Regelungen nicht nur auf die Holzplätze, sondern auf alle Lagerflächen auf städtischem Grund beziehen sollten.
Beschluss:
--> Der Stadtrat beschließt die Richtlinien für Lagerplätze auf städtischem Grund zu erlassen, wie sie in der Anlage dargestellt sind. Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift beigeheftet.
ANLAGE:
Richtlinien für die Nutzung öffentlicher Flächen zur Holzlagerung
1. Der Platz wird von der Stadt Ellingen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2. Grds. werden keine Abdeckungen gewünscht, falls doch eine Abdeckung erfolgt, so ist diese entweder natürlich, also in Holz oder Blech auszuführen. Ausnahmsweise kann die Abdeckung mit einer LKW-Plane erfolgen.
3. Der Platz ist in ordnungsgemäßem Zustand zu halten: Keine Müllablagerung, Rasen mähen, Schnittgut entsorgen
4. Den Anweisungen des Platzwarts ist Folge zu leisten
5. Nichtbeachtung der Regelungen führt zum Entzug des Platzes.

TOP 14: Beauftragung Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung des Karlshofareals
Um die Möglichkeit einer künftigen Nutzung des gesamten Karlshofareals bewerten zu können, unabhängig von jeglicher Bebauung, müsse eine Bestandsanalyse zum Naturschutz durchgeführt werden.
Beschluss:
--> Der Stadtrat beschließt die Bachmann Artenschutz GmbH mit der Durchführung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zu beauftragen.
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Verfasser, Sachlich_Neutral nach Informationslage
Felix Kahn
Fraktionsvorsitzender und Fraktionssprecher
Ellinger Wählergemeinschaft



Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 09.02.2023

Zu TOP 1:
Aufgrund des Wegzuges von Frau Stadträtin Ariane Herzog (CSU) in eine andere Gemeinde, verliert sie Kraft Gesetzes bzw. verschiedener gesetzlicher Regelungen und deren Auswirkungen, ihr Amt als Stadträtin.
Dies muss mittels offiziellen Beschluss des Stadtrat festgestellt werden.
Gleichzeitig wird ihr nächster geeigneter Listennachfolger bestimmt. In diesem Falle ist das Jakob Schmidtlein (CSU).
—> Der Stadtrat stellt einstimmig den Amtsverlust von Frau Ariane Herzog fest und bestimmt Herrn Jakob Schmidtlein als ihren Nachfolger.
Bei dieser Gelegenheit möchte sich die EWG nochmal ganz herzlich bei Ariane Herzog für das hohe Engagement und die stets freundliche und faire Zusammenarbeit bedanken. Trotz all der teils herausfordernden Entscheidungen blieb Sie stets ehrlich und Treu ihrer Meinung. Vielen Dank für diese schöne Erfahrung mit Dir, Ariane!
Gleiches gutes Geschick und das Vertreten der eigenen Meinung wünschen wir auch dem Nachfolger, Jakob Schmidtlein. Wir freuen uns auf Dich lieber Jakob und auf die nächsten gemeinsamen Sitzungen!
Zu TOP 2:
Vereidigung des neuen Stadtrates Jakob Schmidtlein, durch den 1. BGM Matthias Obernöder.
Zu TOP 3:
Besetzung der freigewordenen Ausschuss- und Referentenplätzen.
Stadtrat J. Schmidtlein wird von der CSU als Nachfolger sämtlicher Plätze vorgeschlagen.
Die da wären:
Bau-, Grundstücks- und Stadtentwicklungsausschuss (Mitglied),
Rechnungsprüfungsausschuss (Mitglied),
Gewerbe- und Wirtschaftsausschuss (Vertreter)
Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Vertreter)
Sowie als Referent für die St. Elisabeth Hospitalstiftung und kirchliche Angelegenheiten.
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig StR J. Schmidtlein in die genannten Ausschüsse und Referenten stellen zu entsenden.
Zu TOP 4:
Frau A. Herzog war Vertreterin für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ellingen. An diese Stelle soll neuer StR J. Schmidtlein rücken.
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig StR J. Schmidtlein als neuen Vertreter zu benennen.
Zu TOP 5:
Frau A. Herzog war Vertreterin für die Verbandsversammlung des Schulverbandes Ellingen. An diese Stelle soll neuer StR J. Schmidtlein rücken.
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig StR J. Schmidtlein als neuen Vertreter zu benennen.
Zu TOP 6:
Bauantrag in Stopfenheim - An der Pell.
Nutzungsänderung der Garage mit Dachterrasse.
—> Der Stadtrat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt und die nötigen Ausnahmen/Befreiungen vom BPLAN beschlossen.
Zu TOP 7: Erweiterung Bau - Kindergarten „Rappelkiste“
7.1.
Zur weiteren Bearbeitung des Kindergartenumbaus durch das Architekturbüro Bittner sind weitere Fachplaner hinzuzuziehen. Hier der Fachplaner für Brandschutz. Götz-Neun Ingenieure GmbH
—> Der Stadtrat beschließt das Ing.-Büro Götz-Neun mit der Brandschutzplanung zu beauftragen.
7.2
Zur weiteren Bearbeitung des Kindergartenumbaus durch das Architekturbüro Bittner sind weitere Fachplaner hinzuzuziehen. Die Aufträge an das Ing.-Büro Messingschlager und Hasselmeier zur Tragwerksplanung und die energetische Berechnung durch das Ing.-Büro Ceyba wurden am 18.01.23 durch die Stadt bereits beauftragt, da die Preise die gleichen wie beschlossen geblieben sind.
Zu TOP 8 & 9:
Informationen zum Thema Härtefallschwelle der RZWas, als Grundlage für potentielle Fördermöglichkeiten in Bezug und Umgang mit Wasser/Abwasser/Regenwasser und Kanalisation.
Sachverhalt:
Die Ableitung des Regenwassers in Hörlbach über die vorhandenen Wege/Senkkästen/Gullis/Straßen/Gräben etc. in die Kanalisation ist unzureichend. Bei starken Regenfällen werden private Innenhöfe und Scheunen von den Wassermassen geflutet. Um dem Problem entgegen zu wirken wurden auch schon Lösungsszenarien entworfen. Diese wurden im Bauausschuss am 02.02.23 vorgestellt und besprochen. Zudem hat Hr. Vulpius vom Ing.-Büro VNI die Planung, inkl. der Kostenberechnung in dieser heutigen Sitzung nochmals näher erläutert.
Zudem ist die Stadt durch Auflagen des Wasserwirtschaftsamt dazu gezwungen diverse Sanierungen und Verbesserungen vorzunehmen, um überhaupt über den Kanal und die Kläranlage dann in Gewässer einleiten zu dürfen.
—> Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Verbesserungen der Regenwasserableitung in Hörlbach in der vom Ing.-Büro VNI vorgeschlagenen Form durchzuführen. Das Ing.-Büro wird beauftragt die Ausschreibung durchzuführen.
Zu TOP 10:
Ideen zur Verbesserung der Parksituation an der Westseite des Bahnhofes, welcher nur geschottert und mit riesigen Regenpfützen durchzogen ist.
Auch hier hat das IB VNI eine Variante planerisch dargestellt, welche im Anschluss von allen Stadträten und Stadträtinnen stark diskutiert wurde.
Letztenendes ist man auch von der Unterstützung der Deutschen Bahn abhängig.
Daher wurde sich darauf geeinigt, dass die Stadt das Gespräch mit der Deutschen Bahn suchen soll, um die Vorstellungen eines befestigten Parkplatzes auf der Westseite anzudiskutieren.
Zu TOP 11:
Vergabe von Ingenieursleistungen zum Thema Kläranlage des ZVB Zweckverband Brombachsee
Die Pläne und Kosten zu einem Neubau in Ellingen sind bekannt.
Als Alternative soll nun durch das IB Resch geprüft werden, ob die Kläranlage des ZVB unser Abwasser überhaupt technisch aufnehmen kann, und falls ja, unter welchen Voraussetzungen.
Eine erste Einschätzung und Rückmeldung wird zum Ende März, also vermutlich zur Diskussion in der April Sitzung erwartet.
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig das IB Resch mit der Überprüfung der Voraussetzungen etc. zu beauftragen.
Zu TOP 12:
Bekanntgaben.
Auf Anfrage von StR F. Kahn hin wurde mitgeteilt, dass sich beim Thema Baugebiet West III erst gegen Ende diesen Jahres mit Fortschritten zu rechnen sei; dies betreffe sowohl den Verkauf von Bauplätzen, als auch die Fortführung der Stichtrasse entlang Richtung Holzplätze auf die Karlshofer Straße.
Die Planungen zur Nutzung der Sparkasse durch das Rathaus, sind ebenfalls noch am verfeinern.




Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 19.01.2023


Zu TOP 1:
—> Alle notwendigen Beschlüsse wurden mit mehrheitlicher Zustimmung gefasst.
Bei TOP 1.1 : Im Detail ist dies der Abwägungsbeschluss und der Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan FNP
Bei TOP 1.2 : Im Detail ist dies der Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BPL
Zu TOP 2:
—> In dieser Sitzung gab es keine Bauanträge.
Zu TOP 3:
In der Kläranlage Stopfenheim ist eine überhöhte Schaumbildung zu verzeichnen, diese bildet den Nährboden für Fadenbakterien. Da dadurch schlechtere Klärergebnisse erzielt werden können, sollte ein Schwimmstoffabzug eingebaut werden.
—> Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den geforderten Schwimmstoffoberflächenabzug durch eine Fachfirma einbauen zu lassen.
Zu TOP 4:
Über das Innenministerium können sich Kommunen an einer Ausschreibung für zukunftsfähige Pager zur Alarmierung der Feuerwehren im Landkreis anschließen. Zusätzlich werden diese dann beim Kaufpreis zu 80% gefördert.
—> Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, an der Ausschreibung mit teilzunehmen und die restlichen 20% der zu zahlenden Pager-kosten im Haushalt zu berücksichtigen
Zu TOP 5:
Erhöhung der Entschädigung von Feuerwehrdienstleistenden an Lehrgängen von 8€ auf 10€ bei Abendveranstaltungen und von 16€ auf 20€ bei Ganztagsveranstaltungen
—> Der Stadtrat hat den Beschluss hierzu einstimmig gefasst.
Zu TOP 6: Bekanntgaben
- Frau Stadträtin Ariane Herzog (CSU) gab ihren Wegzug aus Ellingen bekannt, weshalb sie ihr Amt als ehrenamtliche Stadträtin nicht mehr längerfristig ausüben kann. Die Folgen daraus werden in der Februar-Sitzung festgestellt und beschlossen