Ellinger Wähler Gemeinschaft
unabhängig für Ellingen

Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 20.10.2022


TOP 1 : Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Manfred Specht
Auf Grund seiner außergewöhnlichen Verdienste um das Zusammenleben in der Stadt Ellingen und die Verdienste um die Wahrung der Ellinger Historie in Schrift- und Bauform wird Herrn Manfred Specht die Ehrenbürgerwürde verliehen. Zu Beginn wurde ihm vom 1. BGM eine Urkunde überreicht. Dazu wurde von Herrn Herrmann Seis eine entsprechende Laudatio gehalten. Neben dem Stadtrat waren ca. 30 weitere Personen vor Ort; Unter anderem seine Familie, die beiden örtlichen Kirchenvertreter, der Landrat, die Presse, Frau Fürstin, und weitere enge Angehörige und Freunde. Zudem spielte auch die Deutsch Ordens Kapelle ein kleines Ständchen.
Der Beschluss hierfür, wurde bereits in der September Sitzung getroffen.
TOP 2: Antrag SPD-Fraktion 30 km/h Massenbach
Es kommen im Allgemeinen immer wieder die Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern auf, die nach Tempo 30 Zonen rufen. Da dies nicht überall so einfach umsetzbar ist, und auch die rechtlichen Voraussetzungen abgeklärt sein sollten, wird auch immer die örtliche Polizei mit zu solchen Terminen eingeladen. Danach sei es nicht zulässig, ganze Bereiche und Ortschaften pauschal in Tempo 30 Zonen umzuwandeln. Möglich wäre dies aber insbesondere an Gefahrenstellen wie Kindergärten oder in Wohngebieten, nicht jedoch auf Durchfahrtsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen.
Nach längerem hin und her zwischen SPD und der Polizei, wurde sich darauf geeinigt, dass der Antrag erstmal zurückgezogen und überarbeitet wird. Anschließend soll in der nächsten Sitzung eine Kompromisslösung vorgestellt werden; Z.B Fahrbahnmarkierungen und Hinweisschilder mit „Freiwillig Tempo 30“ sind auch gesetzlich nicht verboten und können somit bei Bedarf an beliebiger Stelle angebracht werden.
(Im Vorgriff auf die darauffolgende November-Sitzung wurde eine Übersichtskarte erstellt, an welchen Stellen diese Schilder und wo eben die Fahrbahnmarkierung erstellt werden soll. Gleiches wurde dann neben Massenbach, auch für den Ortsteil Hörlbach angestrebt.)
TOP 3: Einbeziehungssatzung für den Bereich Fl. Nr. 89 (Teilfläche) im Ortsteil Stopfenheim
Vorwort:
Bereits Anfang des Jahres gab es eine Bauvoranfrage, ob es denn möglich sei, an der genannten Flur-Nr. 89 ein neues Wohnhaus in den Garten zu bauen. Nach Rücksprache mit dem Bauamt am LRA WUG-GUN, müsse dafür eine gemeindliche Einbeziehungssatzung für diesen Bereich geschaffen werden. Im Stadtrat wurde in einer Folgesitzung mehrheitlich beschlossen, die notwendigen Rechtsgrundlagen und ähnliches zu erbringen, um das Bauvorhaben rechtlich umsetzbar zu machen.
TOP 3.1 Behandlung und Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB; Abwägungsbeschluss
—> der Abwägungsbeschluss mit dem Pro und Contra der rückgemeldeten Stellungnahmen der TÖB wurde sodann einstimmig für das Vorhaben und den Erlass dieser notwendigen Einbeziehungssatzung gefasst.
TOP 3.2 Billigung Planentwurf und förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB
—> der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den vorgelegten Planentwurf der Einbeziehungssatzung zu billigen und damit die Verwaltung beauftragt, wiederum die TÖB und die Nachbargemeinden darüber zu informieren.
TOP 4 Änderung Bebauungsplans "Am Tiergärte“ Ellingen
Ursache für diesen TOP sind bereits zwei gestellte Bauanträge/-Bauvoranfragen, welche der Stadtrat mit dem gemeindlichen Einvernehmen an das LRA weitergeleitet hat.
Nun kam vom LRA scheinbar zurück, dass auf Grundlage des gültigen Bebauungsplan aus den 60’er Jahren, für diese beiden Anträge nur Ausnahmen und Befreiungen ausgesprochen werden müssten. Dies führt aber in der Sachbearbeitung beim LRA zu enormen zeitlichen Auswirkungen, weshalb das LRA gerne hätte, dass stattdessen die Kommune(n) ihre Bebauungspläne (B-Pläne) dahingehend aktualisiert und erweitert, dass in Zukunft die B-Pläne soweit offen gestaltet sind, sodass es zu fast keinen Ausnahmen und Befreiungen mehr kommt.
Das Problem ist nur, dass, falls wir die qualifizierten B-Pläne tatsächlich so extrem weit öffnen würden, um die aktuell in Bearbeitung stehenden zwei Bauanträge ohne Ausnahmen und Befreiungen zulassen zu dürfen würde dazu führen, dass die GRZ und GFZ maximalst zulässig ausgereizt werden würde. Das heißt, dass auch z.B. die Nachbarn eine extreme Nachverdichtung/Vergrößerung bauen darf, ohne dass die Stadt Ellingen noch eingriffspotential hat. Das kann im schlimmsten Fall zu Nachbarstreitigen und Gerichtsprozessen führen.. und und und. Da steckt mehr dahinter, als der Otto-Normal-Bürger vermuten könnte.
Das LRA spricht sich leicht.. Für uns Bürgerinnen und Bürger bzw. Eben der Kommune bedeutet das eine jede Menge Arbeit und Zeit darin zu investieren, wie man, in diesem Fall des B-Plan Am Tiergärte, am Besten den bisherigen B-Plan „ausschmückt“, um dem LRA die Arbeit für Ausnahmen und Befreiungen zu ersparen. Für mich ist das in diesem Fall nahezu aussichtslos.
Aufgrund dessen hielt Hr. Vulpius vom PB VNI einen Vortrag, was den mögliche Varianten wären, und wie man zu einem Ergebnis kommt. Kurz zusammengefasst müsste man mit jedem betroffenen Bürger/Bürgerin/Anwohner/Anwohnerin sprechen, ob und wann denn eine Sanierung des Eigenheim geplant ist und wie man dieses in den neuen B-Plan integrieren kann. Diese Gespräche mit allen Grundstückseigentümern vom „Am Tiergärte“ könne sich durchaus ein ganzes Jahr ziehen… und die ganzen Kosten für die Arbeit des PB VNI trägt die Stadt Ellingen; indirekt aber ja mit Steuergeldern.
Erschreckend kommt hinzu, dass wir in Ellingen und den Ortsteilen sehr viele solcher alten B-Pläne haben, die eine solche Überarbeitung bedürfen. Ein Wahnsinn… nur weil das LRA keine Ausnahmen und Befreiungen mehr zulassen möchte. Natürlich auch aus anderen Gründen, eventuell….
Bei der Vorstellung von Hr. Vulpius über welche „mögliche Varianten“ der B-Plan aufgebläht werden kann, hat es mir die Schuhe ausgezogen. Ich habe alles Verständnis dafür, dass wir die B-Pläne aktualisieren müssen, aber dann nicht in eine maximal Variante, bei der sprichwörtlich dann alles erlaubt wird und es nahezu keine Grenzen mehr gibt. Daraus folgt, dass jeder Bestandsbau sich extrem Vergrößern könnte, in Bezug auf die GRZ und GFZ. Wie oben bereits angedeutet.
Hierüber können wir gerne mal bilateral sprechen, ich kann hier keinen Roman schreiben… (aber ich könnte) Gleicher Meinung zu mir ist auch der Stefan Trescher, der seines Zeichen auch Experte in Sachen Baurecht und Planung von Gebäuden o.ä. ist.
—> Kurz um, der Stadtrat hat dann einstimmig beschlossen, die Aktualisierung des B-Plan anzugehen und dafür das PB VNI mit der Überarbeitung zu beauftragen. Wie und was genau, wird aber noch im Laufe der nächsten Monate erarbeitet werden.
TOP 5 Freiflächen-Photovoltaikanlage "Solarpark Ellingen VI"; Fl.-Nr. 627, 628, 629 (Teilfläche A); 666 (TF), 667, 668 (Teilfläche B); 671 (TF), 673 (TF) - alle Gemarkung Ellingen
Der Stadtrat Ellingen hat für die Teilfläche A (Fl.-Nr. 627, 628 und 629 der Gemarkung Ellingen) bereits in seiner Sitzung vom 22.10.2020 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein ca. 1,25 ha großes Gebiet südlich von Ellingen zwischen der Bundesstraße B2/B13 und der Bahnlinie beschlossen, um dort die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen.
Für die Teilfläche B (Fl.-Nr. 666 TF, 667 und 668 der Gemarkung Ellingen) und die Teilfläche C (Fl.-Nr. 671 TF und 673 TF der Gemarkung Ellingen) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.04.2022 die vorgeschlagenen Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage befürwortet und die Einleitung eines Bauleitverfahrens hierfür in Aussicht gestellt.
Aufgrund der Zusammenlegung der Bauleitplanverfahren wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung vom 15.09.2022 ein neuer Aufstellungsbeschluss (Bebauungsplan) bzw. Änderungsbeschluss (Flächennutzungsplan) gefasst.
Die Vorstellung der konkreten Planung und die Beantwortung von Fragen hierzu (Ausgleichsmaßnahmen, Saatgut, Bestandshecke, Anpflanzungen) erfolgte durch das beauftragte Planungsbüro Lichtgrün, Regensburg (Fr. Boßle).
TOP 5.1 Änderung Flächennutzungsplan - Vorentwurf und Beteiligung nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
1. Für diese PV-FF-Erweiterung bedarf es nun der Änderung des Flächennutzungsplan (FNP) , im Teilbereich für „Solarpark Ellingen VI“; die hierzu vorgelegten Planungen des Projektentwicklers Fa. bos.ten werden folglich gebilligt.
2. Frühzeitliche Bürger-Beteiligung, sowie der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB), Behörden und Nachbargemeinden ist durchzuführen.
3. Durch die Notwendigkeit der Einbindung in die Landschaft Flora&Fauna und deren gegenseitigen Auswirkungen, wird dem Planungsbüro Lichtgrün übertragen, alle notwendigen Verfahrensschritte durchzuführen.
—> Der Stadtrat hat alle Beschlüsse mehrheitlich, wenn nicht sogar einheitlich gefasst.
TOP 5.2 Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan - Vorentwurf und Beteiligung nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
1. Nach der angepassten Änderung des FNP, kann nun der vorhabensbezogener Bebauungsplan nach den vorgelegten Plänen des Projektentwicklers aufgestellt werden. Diese werden dann also auch von der Stadt Ellingen so gebilligt.
2.  Frühzeitliche Bürger-Beteiligung, sowie der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB), Behörden und Nachbargemeinden ist durchzuführen.
3. Durch die Notwendigkeit der Einbindung in die Landschaft Flora&Fauna und deren gegenseitigen Auswirkungen, wird dem Planungsbüro Lichtgrün übertragen, alle notwendigen Verfahrensschritte durchzuführen.
—> Der Stadtrat hat alle Beschlüsse mehrheitlich, wenn nicht sogar einheitlich gefasst.
TOP 6 Bauanträge
TOP 6.1 Nutzungsänderung gewerbliche Räume zu Wohnraum, Anbau Windfang Fl.Nr. 324 Gemarkung Ellingen, Karlshofer Str. 37, 91792 Ellingen
—> der Stadtrat hat dem Bauantrag und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
TOP 7 Nahwärmeanschluss, Stopfenheim - Bürgermeisterstr.6
Kostenvergleich zu Nahwärme oder aber die Reparatur an bestehender Heizungsanlage.
Angebot Nahwärme ca. 8.000,- €
Kosten Anpassung Heizung ca. 5.000,- €
—> Trotz der erstmal höheren Kosten des Nahwärmeanschluss, hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, das Gebäude Bürgermeisterstraße 6 an die Nahwärmeanlage anschließen zu lassen.
TOP 8 Bestattungswesen
Die Thematik wurde bereits in vergangener September-Sitzung erstmalig diskutiert. Die Preiserhöhung ist auf den ersten Blick erschreckend, betrachtet man dann aber die Preispolitik aus 2007, welche seither unangetastet blieb, könne man auch Verständnis durch die derzeitige Weltlage aufbringen.
Letzten Endes sei man aber im Durchschnitt mit dem Orts-Bestatter Fa. Unger immer zufrieden gewesen, sodass man auch in Zukunft die gemeinsame Partnerschaft verlängern möchte.
Die Preiserhöhung, welche in der städtischen Satzung „Gebührensatzung Bestattung 2023“ oder so ähnlich detailliert dargestellt ist, wird sich demnächst hoffentlich auf der Homepage der Stadt Ellingen aufzurufen sein.
Sicherheitshalber füge ich sie Euch dem Anhang bei (Exklusiv-Infos nur bei der EWG ;) *zwinker*)
—> Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, weiterhin die Fa. Unger als den Haus-Hofbestatter zu beauftragen und wird die entsprechende Gebühren-Satzung mit Wirkung zum 01.01.2023 aktualisieren.
TOP 9 Vergabe der Bauarbeiten Ausweichbuchten und Geh-und Radweg Windhofweg
Das Vergabeverfahren hat nun den günstigsten Anbieter Fa. Grillenberger hervorgebracht, welcher für unter 100.000,- € den Geh- und Radweg, sowie die Erstellung der Schotter-Ausweichbuchten ausführen wird.
—> Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Fa. Grillenberger den Zuschlag für die Arbeiten zu einem Angebotspreis Brutto 91.610,07 zu erteilen.
TOP 9.1 Beleuchtung Geh-und Radweg
Felix Kahn brachte während der Planungsphase die Frage auf, ob denn auch eine Beleuchtung für den Geh- und Radweg vorgesehen ist. Die Frage wurde vom 1. BGM verneint; mit dem Hinweis, der bestehende Rad- und Fußweg vom Windhofweg oberhalb der Weinbergstraße bis ins neu zu planende Baugebiet West III hat auch keine Beleuchtung. Im Laufe der Diskussion hielten auch weitere Stadträte eine Beleuchtung für weniger sinnvoll, zumal diese direkt an die Grundstücksgrenzen zum Garten hin gesetzt werden würden. Da wäre der Ärger mit den Anwohnern Vorprogrammiert.
Den Einwendungen kann ich eine gewisses Verständnis abbringen; aber man darf ja Fragen und mitdenken dürfen. Aber es werden vorsorglich zumindest Leerrohre mit eingezogen, um zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit einer Beleuchtung zu haben.
—> Daher hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, die Beleuchtung für diesen Rad- und Fußweg erstmal nicht umzusetzen und die Kosten von knapp 30.000,- € einzusparen.


Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 15.09.2022


TOP 1: Village App Ellingen
Es ist einen jeden Ellinger Mitbrüger und Mitbürgerin möglich, sich unter www.ellingen.app zu registrieren, und dann an der Verbesserung der Stadt Ellingen selbst mitwirken zu können. Die App an sich befindet sich noch im Aufbau, aber man kann bereits jetzt total einfach mit Anderen Ellingeren ins Gespräch kommen, wenn man sich z.B. beim gleichen Thema einen Beitrag schreibt.
Jedenfalls hat auch der Stadtrat die Vorstellung dieser Village App für Ellingen für gut Empfunden, sodass der Beschluss gefasst wurde, für eine Zeit von 6 Monaten diese App mal kostenlos zu testen.
Bei Fragen stehen wir Euch gerne mit Rat und Tat zur Seite!
TOP 2 Bauanträge
TOP 2.1
Gemarkung Ellingen, Flur Nr. 717/2
Ziegelweg 21 - Errichtung von zwei Doppelcarport
--> Der Stadtrat hat den Beschluss -natürlich nicht ohne die ein oder andere Nachfrage-  mehrheitlich gefasst und somit wurde seitens der Stadt das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
TOP 2.2
Gemarkung Stopfenheim, Flur Nr. 95
Webergasse 5, - Abbruch von Bestandsgebäuden und Neubau von Lager - und Gerätehallen für Land- und Forstwirtschaft
--> Der Stadtrat hat den Beschluss -auch hier; natürlich nicht ohne die ein oder andere Nachfrage-  mehrheitlich gefasst und somit wurde seitens der Stadt das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
TOP 3 - Freiflächen-PV Anlage
Gemarkung Stopfenheim, Flur Nr. 656
Man hat sich nun an die TöB gewandt, mit der Bitte um ihre Stellungnahmen
TOP 3.1.1 - Rückmeldung der Träger öffentlicher Belange
Behandlung und Würdigung der Rückmeldungen zum Abwägungsbeschluss mit Pro und Contra.
Der Stadtrat beschließt Kenntnis von diesen Rückmeldungen/Anhörungsverfahren zu erhalten und diese mittels Beschluss entsprechend abzuwägen.
TOP 3.1.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat billigt den Bauleitplanentwurf und die darin niedergeschriebenen nötigen nächsten Schritte
Gleichzeitig wird die Verwaltung damit beauftragt, die gefassten Beschlüsse ortsüblich bekannt zu geben und öffentlich auszulegen.
TOP 3.2 Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan
- Abwägung und Beteiligung nach §§3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
TOP 3.2.1. - Rückmeldung der TöB / Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen
--> Abwägungsbeschluss in Bezug auf das Pro und Contra in den jeweiligen Stellungnahmen, wird durch den Stadtrat mehrheitlich zugestimmt
TOP 3.2.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Bauleitplanentwurf auf der Flur Nr. 656, und den weitern darin genannten Thematiken.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, diese Pläne öffentlich auszulegen, und auch die TöB nochmals darüber zu informieren.
TOP 4 - Freiflächen-PV Anlage
Gemarkung Ellingen - Bestandsanlage "SOLARPARK ELLINGEN VI" zwischen der Auffahrt der B2 von B13 und Richtung Stopfenheim Richtung Ellinger Wald.
Hier ist eine Anlagenerweiterung geplant, die aber planerisch im nicht einsehbaren Bereich liegen soll.
TOP 4.1 Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
--> Der Stadtrat ist mehrheitlich dafür, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
TOP 4.2 Aufstellungsbeschluss zu vorhabenbezogener Bebauungsplan
--> Der Stadtrat ist mehrheitlich dafür, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
TOP 5  - Ersatzbeschaffung der Feuerwehr, Sprungretter
Dies ist ein Luftkissen ca. 3500x3500mm, welches nach ca. 7-10 Jahren seine Zulassung verliert, und daher ein neues angeeschafft werden muss. Sprunghöhe 16m.
--> Dieser Beschluss ist reine Formsache. Einheitlicher Beschluss für die Beschaffung!
TOP 6: Vergabe Architektenleistung - zur Erweiterung des Kindergarten
-> Der Stadtrat beschließt mehrheitlich die Planungen an das AB Bittner wieder zu vergeben.
TOP 7: Vergabe Baggerarbeiten, zur Ökologischen-Aufwertung der Kesselweiher-Zuläufe
Im Nachgang zur Sitzung vom 21.07. wird nun einstimmig beschlossen, dass das Angebot die Fa. Müller erhalten soll.
TOP 8: Vergabe Bauarbeiten GVS Ellingen-Hörlbach
--> Der Stadtrat beschließt mehrheitlich, die Arbeiten vom wirtschaftlichstem Anbieter ausführen zu lassen.
TOP 9: Lärmschutzwall Massenbach - Ost-Süd-Seite zwischen B2 und dortige Bevölkerung
--> Der Stadtrat beschließt, die nötigen Erdhaufen aus den vielen anderen Baustellen aus Ellingen herzunehmen und gleichzeitig fuch das IB VNI die Bodenproben einander angleichen zu lassen bzw. zu Prüfen und eine potentielle Baugenehmigungsplanung auf die Beine zu stellen.
TOP 10 Bekanntgaben / Sonstiges


Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 07.07.2022

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Aufgrund des eingereichten Bürgerbegehrens (BB)„Bürgerbeteiligung“ durch die Bürgerinitiative (BI) „Bürgerland in Bürgerhand“ vom 15.06.2022 musste zur Feststellung über die Zulässigkeit einer Sondersitzung abgehalten werden. Bei dieser Gelegenheit wurden zugleich weitere aktuelle Themen mit auf die Tagesordnung gesetzt.
Neben zwei entschuldigten Stadträten (1x CSU & 1x SPD) waren folglich 14 Mitglieder des Stadtrates und dem 1. BGM anwesend und stimmberechtigt.

TOP 1: Entscheidung Bürgerbegehren
Sachverhalt in Kurzform - Hintergrund des Antrag der BI war die Fragestellung, ob der Ellinger Stadtrat eigene Grundstücksflächen mit einem aktuellen Verkehrswert von über 1 MIO € nur mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verkaufen dürfte.
Die gesetzlich geforderte 10%-Hürde an unterstützenden Unterschriften wurde erreicht und erfüllte die formellen Vorgaben.
Um auch die weiteren Zulässigkeits-Voraussetzungen des BB einschätzen und prüfen zu können, wurden seitens der Stadt mehrere Fachbehörden mit der Bitte um Beurteilung und Rückmeldung gebeten. Unter anderem wurde die Kommunalaufsicht beim Landratsamt WUG-GUN, sowie der Bayerische Städte- und Gemeindetag dafür kontaktiert. Nach Ansicht der Stadtverwaltung wurden von allen befragten Behörden, Zweifel an dem beantragten Bürgerbegehren erhoben, sodass man zu dem Ergebnis kam, dass das BB im Widerspruch zu der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Gemeindeordnung steht.
Ein BB bzw. ein ggf. darauffolgender Bürgerentscheid müsse eine klare Fragestellung vorweisen, durch die eine Thematik abschließend beantwortet werden kann. Im vorliegenden Fall war es nicht nur eine etwas schwammig formulierte Fragestellung, sondern es würde zudem aber auch mehrere notwendige Bürgerentscheide nach sich ziehen, sofern dieser auch mit der Mehrheit der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beschieden worden wäre.
Des Weiteren würde hierfür ein weiteres Organ/Gremium geschaffen werden, welches neben dem Stadtrat in undefinierbarer Größe existieren würde. Auch das ist klar durch die Gesetzgebung verboten.
—> Aus diesen -und auch weiteren, teilweise sehr ausführlichen Gründen- wurde bei Prüfung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entsprechend durch den Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.
Hierbei sei betont, dass der gesamte Stadtrat nicht gegen eine Bürgerbeteiligung per se ist! Wir machen das im Ehrenamt und möchten nur das Beste für unsere Stadt! Daher nehmt es uns nicht übel. Nur wenn die Fachbehörden bereits Zweifel an der Zulässigkeit erheben, kann/darf auch der Stadtrat nicht unbegründet eine andere Auffassung vertreten. Daher möchten wir uns bei denjenigen Unterstützern entschuldigen, die im Guten Glauben das BB unterschrieben haben, obwohl es nicht den nötigen Voraussetzungen erfüllt hat.
Jeder von den Stadträten und Stadträtinnen steht einem Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüber.
Gegensprüchliche Aussagen und Andeutungen von anderen Personen sind schlicht frech und unverschämt. Auch das muss mal in aller Klarheit gesagt werden.

TOP 2: Antrag zur „Stadtentwicklung vor weiteren Gesprächen mit der Fa. Hetzner“ über StR´in Ariane Herzog (CSU)
Auch dieser Punkt wurde bereits in einer der letzten Sitzungen stark diskutiert. Grundsätzlich ist keiner der Stadträte/-innen gegen eine Stadtentwicklung (SE). Vielmehr gibt es bereits mehrere Konzepte einer Stadtentwicklung, die vor wenigen Jahren durch den Stadtrat erarbeitet wurden. Hinzu kommt, dass eine SE ein immer fortlaufender, kontinuierlicher Prozess ist, welcher nicht an einem genauen Datum festgemacht werden kann. Natürlich muss man ein Grundkonzept haben, aus dem man dann die weiteren Entwicklungen noch verbessern kann. Ein solches existiert wie gesagt bereits. Gerne werden auch bei diesem Thema gerne die Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger angenommen und im Stadtrat gemeinsam diskutiert.
Eine SE kann aber nur dann gut und auch erfolgreich sein, wenn mann alle Eventualitäten, Möglichkeiten und ggf. auch Anfragen von Gewerbetreibenden bearbeitet und nicht direkt vorab verneint. Es sollten alle Umstände näher betrachten werden, um zu einem fundierten Ziel zu gelangen und die Entscheidungen mit gutem Gewissen vertreten zu können.
Daher steht dieser Antrag im Widerspruch, da man eine SE weiteren Gesprächen mit einer Firma vorziehen möchte und diese nahezu abblockt.
—> Deswegen wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Eine Ablehnung bedeutet aber nicht, dass man das aufgebrachte Engagement der Bürgerinnen und Bürger nicht achtet, sondern nur, dass die Formulierung nicht im Einklang mit der bereits vorhandenen SE und der Auffassung des Stadtrates steht.
Auch hier ist der Stadtrat, wie bei TOP 1 offen für jegliche Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger zur Verbesserung des existierenden Stadtentwicklungskonzeptes.

TOP 3.1 - Bauvoranfrage
Gemarkung Ellingen - Flur Nr 601/2
Verbesserung eines Reitplatzes nahe der Schwäbischen Rezat.
Hier soll der Boden vielschichtig aufgebaut und erneuert werden, sodass das Geläuf der Pferde geschont wird.
—> Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

TOP 3.2 - Bauvoranfrage
Gemarkung Ellingen - Flur Nr 326/3
Bau zweier Mehrfamilien-Häuser
Grundsätzlich steht der Stadtrat einem Lückenschluss bzw. einer verdichteten Bauweise im Stadtbereich positiv entgegen. In diesem Falle jedoch, sollten die Grenzen des Bebauungsplan deutlich überschritten werden. Dazu wurden zwei verschiedene Planungsvarianten dargelegt. Auch eine Zustimmung der Nachbaren war noch nicht vorliegend, da es ja noch kein formeller Bauantrag war.
Da für die Prüfung der Zulässigkeit die Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt WUG-GUN zuständig ist, wolle man dem Vorhaben nicht voreilig Steine in den Weg legen und noch die Rückmeldung dieser Prüfung abwarten.
—> Vorerst wurde aber das gemeindliche Einvernehmen für diese Bauvoranfrage einstimmig erteilt.

TOP 3.3 - Bauantrag
Gemarkung Ellingen - Flur Nr 1039/25 -
Neubau Carport und Gartenhaus

TOP 4: Vorstellung Nahwärmenetz
Die Fa. GP_Joule hat einen ca. 30 Minütigen Vortrag über Nah/Fernwärme gehalten, und die Möglichkeiten einer Umsetzung in Ellingen erörtert. Hierbei handelt es sich um erste Ideen, um die öffentlichen Liegenschaften mit regenerativen Energien zu heizen. Zeitgleich könnten auch interessierte Anwohner der Altstadt (z.B. Rosental, hintere Gasse, Plf. Straße, Neue Gasse, Schlossstraße, Weißenburger Straße, Höttinger Straße) mit angeschlossen werden.
Sobald sich hier weitere Erkenntnisse ergeben, wird es zu gegebener Zeit auch eine Bürger-Information geben, bei der man sich im Detail miteinander beraten kann.

TOP 5.1: Bauleitplanung der Nachbargemeinde Höttingen
Sommerrodelbahn und „ Fürst Carl - Adventure Golf“
Änderung der FNP und Aufstellung des BPlan
—> Beschluss einstimmig: Der Stadtrat erhebt keine Einwendungen gegen das Vorhaben; eine schriftliche Äußerung zum Verfahren wird nicht veranlasst.

TOP 5.2: Bebauungsplan der Nachbargemeinde Höttingen
Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Ausweisung eines neuen BPlan „Lachwiesen“ im Westen Höttingens.
—> Beschluss einstimmig: Der Stadtrat erhebt keine Einwendungen gegen das Vorhaben; eine schriftliche Äußerung zum Verfahren wird nicht veranlasst.

TOP 5.3: Bebauungsplan der Nachbargemeinde Höttingen
Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Ausweisung eines neuen BPlan „An der Hagenau Teil III“ im Norden von Weiboldshausen.
—> Beschluss einstimmig: Der Stadtrat erhebt keine Einwendungen gegen das Vorhaben; eine schriftliche Äußerung zum Verfahren wird nicht veranlasst.

TOP 6: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Aufgrund einer Gesetzesänderung und der Einführung des §2b UStG, ist es notwendig die Kommunalfinanzen auch Richtigkeit überprüfen zu lassen. Hierfür gibt es eine extra darauf spezialisierte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft „Rödl & Partner“, die in mehreren Modulen die erforderliche Kassenprüfung durchführen; zu einem Preis von 10.500,- € netto.
—> Der Stadtrat beschließt dies einstimmig, entsprechend zu beauftragen.

TOP 7: Vergabe Parkplatzbau am Ärztehaus
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig das Angebot der Fa. Hemmann, Eckersmühlen, zu einem Bruttogesamtpreis von 16.537,76 € anzunehmen.

TOP 8: Vergabe von Fallschutz am Kindergarten Wurzelhaus
Hier liegt ein Angebot einer Weißenburger Metallbaufirma „Rösch“ vor, welches die Vergitterung der Fenster vornehmen würde. Alternative soll aber bis zur nächsten Sitzung noch ein weiteres Angebot eingeholt werden, wie viel eine Umrüstung des bestehenden Glasfenster kostet, mit der dann derselbe Effekt einer Absturzsicherung erwirkt werden könnte.
Eine Vergitterung der Grippenfenster möchte der Stadtrat aus optischen Gründen eher weniger gern umsetzen, sofern es eine kostengleiche Alternative gibt.

TOP 9: Sonstiges
- Spielplatz West II/III soll ab ca. im Laufe der KW36 aufgebaut werden
- Die Ellinger Feuerwehr hat mittlerweile ihre neue Uniform bekommen. Wir freuen uns riesig für Euch. 🙂
- Ortsfestkirchweih in Massenbach war vergangenes Wochenende, auch immer wieder schön.
- Ab 16.07. Heimatfest in Stopfenheim, dieses Jahr nur Samstag und Sonntag (kein Montag)
- Ab 23.07. Ellinger Altstadtfest, Samstag und Sonntag
- Die nächste öffentliche StR-Sitzung ist bereits am 21.07. um 18:30 Uhr (Ort noch ungewiss, ob Rathaus oder Schulturnhalle; ich spekuliere mal auf letzteres) Am besten tags zuvor nochmal nachsehen.
Zum Schluss wünschen wir Euch noch alles Gute und vor Allem einen kühlen Kopf in den nächsten Tagen, wenn nicht Wochen….
Bei Fragen stehen wir immer zu Verfügung.
Bis dahin.


Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 23.06.2022

TOP Nr. 1 - BAUANTRÄGE

1.1. Gemarkung Massenbach Hausnummer 4,
Neubau eines Wohnhauses mit Garage
1.2. Gemarkung Ellingen, Am Espan 8,
Errichtung eines Gartenhauses
—> Zu beiden Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig und ohne Wortmeldung erteilt.
1.3. Gemarkung Ellingen, Flur-Nummer 601/2
Errichtung eines Reitplatzes auf bestehender Rasenfläche, am Reitplatz nördlich zur Rezat.
—> Dieser TOP wurde auf die nächste Sitzung verlegt, da der Antragsteller noch weitere Unterlagen nachreichen wollte.

TOP Nr. 2 - KLÄRANLAGEN_NEUBAU und KOSTENSCHÄTZUNG

Vorstellung der aktuellen Planungen von Hr. Schendel, inkl. Kostenberechnungen
—> Haupttenor der Vorstellung war die Begründung zur Notwendigkeit einer Fäkalschlamm_annahme und eines Schlammspeichers, die darauffolgend abzuändernden Rohrleitungen und auch eine Anpassung der Betriebsgebäude in Größe und Ausrichtung; dies bringt natürlich dann auch Änderungen an den bereits bestehenden Planungen mit sich. Siehe TOP 3.

TOP Nr. 3 - ERWEITERUNG DES PLANUNGSAUFTRAGES AN DIE FA. STEINBACHER CONSULT

Notwendige Änderung an der Fäkalannahmestation und weiteren Planungstiefen;
___ a) Da die in TOP 2 genannten Änderungen bzw. Erweiterungen in den bisherigen Planungen des vorherigen Ingenieurbüro aus Weißenburg nicht enthalten waren, und aber das aktuelle Ingenieurbüro Steinbacher Consult bei der genaueren und tiefergehenden Prüfung zu diesem Entschluss gekommen ist, müssen natürlich die Verträge damit erweitert werden und auch die Ausschreibung entsprechend darauf angepasst werden.
___ b) des Weiteren gab es in den vorgelegten Unterlagen eine Grobkostenschätzung zu allen Gewerken in der Summe von ca. 18 MIO Euro! Bedingt durch Corona und des derzeitigen Wirtschaftsdebakels haben sich die kalkulierten Preise knapp verdoppelt. Mit Aussicht in die Zukunft wird es zudem immer teurer und teurer; daher sollte man nun schleunigst mit den weiteren Ausschreibungen beginnen, damit nächstes Jahr der erste Spatenstich gesetzt werden kann. Der Neubau ist nach derzeitigem Planungs- und Wissensstand „the Way to go“, und deswegen gilt es keine weitere Zeit zu verlieren. Ja es wird leider viel teurer als Gedacht, aber es bleibt nunmehr keine andere Wahl, und es wird jeden einzelnen von uns Treffen, sofern er der Eigentümer eines Grundstücks in Ellingen ist. Bisher ist aber noch nicht ausgetüftelt, wie man die Kosten nach Fertigstellung auf die Eigentümer verteilt. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten und Ansätze. Aber ich will nicht weiter Ausschweifen; alles zu seiner Zeit..
—> Somit beschließt der Stadtrat einstimmig, diese 1. Ergänzung zum Ing.-Vertrag und deren Folgen mit dem IB Steinbacher Consult abzuschließen, um eben schnell voranzukommen.

TOP Nr. 4. - VERGABE VON AUFTRÄGEN

4.1. Kinderhaus Rappelkiste in Ellingen, Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Notgruppe und die Krippe
(Angebot in Höhe von 8.445,- €)
4.2. Kamerabefahrung des Kanalsystems in der Weißenburger Straße und Hausner Gasse, Erhebung von Schwachstellen und dem Sanierungsbedarf
(Angebot in Höhe von 20.418,62 €)
4.3. Ing.-Vertrag Kanalsanierung Hörlbach, Planung der Straßenführung, und Sanierung bzw. Umverlegung des Kanalsystem, gewünscht von der Dorferneuerungs_vorstandschaft Massenbach, durch das IB VNI
(Angebot in Höhe von 11.498,54 € Honorarkosten)
4.4. Ing.-Vertrag Kanalsanierung Massenbach, Planung der Straßenführung, und Sanierung bzw. Umverlegung des Kanalsystem, gewünscht von der Dorferneuerungs_vorstandschaft Massenbach, durch das IB VNI
(Angebot in Höhe von 18.066,54 € Honorarkosten)
—> Bei allen vier Vergabearten wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

TOP Nr. 5 - ANPASSUNG PACHTVERTRAG MIT DER TSG ELLINGEN

Anpassung und genauere Flächenbezeichnungen beim Tennisplatz, zusammen mit dem aktualisieren des Pachtvertrages
__> Bisher wurden die Pachtflächen der TSG 1893 Ellingen zum einen am Sportplatz C, und zum anderen am Tennisplatz (am kleinen), nicht klar in den Pachtverträgen ausgewiesen und bezeichnet. Nachdem nun auch das Schützenheim neben den Tennisplätzen eine eigene Flur-Nr. bekommen hat, wurde nun noch offiziell die Fläche des kleinen Tennisplatzes mit zum großen Tennisplatz, und identisch der Sportplatz C zu den bestehenden Sportplätzen A und B hinzugefügt und der Pachtvertrag hierfür ergänzt und aktualisiert.
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig den Pachtvertrag mit der TSG unter diesem Hintergrund der aktualisierten Flächen neu abzuschließen.

TOP Nr. 6 - GRUNDSATZBESCHLUSS ZUR FA. HETZNER, EINSTIEG IN WEITERE BERATUNGEN (noch kein Baugenehmigungsverfahren!)

A) Zur Einleitung dieses TOP hat sich der 1. BGM Matthias Obernöder es zum Anlass genommen, die frei zugänglichen und jährlich neu veröffentlichten Bilanzen der GmbH Firma Hetzner Online in Deutschland und der GmbH des größten Arbeitgebers in Weißenburg, der Gutmann_Werke_Gesamt (Gutmann AG, Gutmann Bausysteme GmbH, Gutmann Draht) im Netz abzurufen und gegenüberzustellen.
Nur ein kleiner Exkurs daraus:
Die Bilanzsumme der Fa. Hetzner ist mit knapp 300 MIO EUR im Jahr 2020, mehr als doppelt so hoch, als bei Gutmann_Gesamt, der bei 135 MIO EUR liegt
Das Eigenkapital der Fa. Hetzner ist über 3x so hoch, als bei Gutmann_Gesamt
Die Umsatzerlöse sind beide ähnlich bei knapp 300 TSD EUR und eben knapp 250 TSD EUR
Und noch kurz Thema Steuern:
Es wurden Steuern aus Einkommen und Ertrag gezahlt; bei Fa. Hetzner in Höhe von 31,6 MIO EUR und bei Gutmann_Gesamt 2,0 MIO EUR
—> Natürlich schwanken diese Zahlen von Geschäftsjahr zu Geschäftsjahr, und es ist nicht alles Gold was glänzt. Aber man erkennt zumindest, was die Fa. Hetzner im vgl. zu Gutmann_Gesamt doch eine Unternehmensgröße hat, die entsprechende Steuergelder auch abwirft und die regelmäßig gezahlt werden.
B) Darüber hinaus hat der 1. BGM noch die örtlichen finanzstatistischen Kennzahlen von Ellingen, Höttingen und Falkenstein, bezogen auf die Steuerkraftzahl/EinWohner zu vergleichen.
Dazu muss man wissen, dass die Fa. Hetzner in Falkenstein ab 2009 Fuß gefasst hat, und nach mehreren Jahren Planungsphase und Bauleitplanverfahren, dann ab ca. 2013 nach und nach seine ersten sechs Doppelhallen (jede ca. 20m x 190m) in Betrieb genommen hat. Der Flächenverbrauch dieser sechs Doppelhallen-RZ beträgt inkl. den dazwischen liegenden Abstandsflächen beträgt ca. 4,0 ha.
Und noch eine komplette Aufteilung der Flächenverhältnisse: Dazu kommen noch notwendige Bei-Bauten, wie z.B. ein Gebäude nur für die Stromhauptverteilung, ein zusätzliches Lagergebäude, ein Werkstattgebäude, Bürogebäude mit Kantine und der offizielle Eingangsbereich für externe Personen zum Colocation; und natürlich auch Verkehrsflächen und Parkplätze. In Summe ca. 4 ha. Der Rest ist Ausgleichs- und Grünfläche, ca. 2,2 ha , sowie potentielle Erweiterungsfläche für weitere zwei Doppelhallen-RZ., mit gesamt ca. 1,3 ha.
Die Flur-Nr. Größe im Ganzen dort beträgt ca. 11,5 ha.
Bitte nehmt mir die zahlen nicht so genau; ich habe diese übers Internet recherchiert und mittels Programmen grob berechnet.
Inwieweit die Fa. Hetzner in Ellingen mit ähnlichen Gebäudebauwerken plant, oder ob nur lediglich die Doppelhallen-RZ gebaut werden sollen, und sich auch nur die notwendigen Verkehrsflächen und Parkplätze dort ergeben, gilt ebenfalls im weiteren Verlauf der Gespräche abzuklären. Wobei schon bekannt ist, dass es keine Kantine und vermutlich auch keinen Colocation Bereich geben wird.
So, hier jetzt aber noch die oben angekündigten Kennzahlen im Vergleich:
- Steuerkraftzahl/EW: in Weißenburg 1.237,90 in Ellingen 737,73 in Höttingen 897,22 und Falkenstein 1.420,08
- Rang im Landkreis: 1 von 27 Gemeinden 20 von 27 G-den 8 von 27 Gemeinden 1 von 37! Gemeinden
- Steuerkraftzahl/EW
aus Gewerbesteuer Weißenburg nicht bekannt Ellingen 141,02 Höttingen 300,18 Falkenstein 945,17
Vor einer Ansiedelung der Fa. Hetzner in Falkenstein, hatten sie ähnliche Zahlen und Ränge im Landkreis wie wir, und müssen jetzt sogar aufgrund der hohen Steuerkraftzahl eine Art Gemeindeumlage wegen extrem hohem Einkommen abführen. Das sollen aber alles nur Indizien und Hinweise sein, dass die Fa. Hetzner sich bisher sehr Fair verhalten hat und ihren Versprechungen nachgekommen ist.

—> Schlussendlich wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, dass an dem Vorhaben bzw. den weiteren Gesprächen festgehalten werden soll, und zu diesen Verhandlungen die Bürgermeister und auch die Fraktionsvorsitzenden gehen sollen. (Oder deren Vertreter - Da kann man sich aber auch hin und wieder mal abwechseln, dass man etwas Gleichberechtigung rein bringt…) Die Abstimmung war 12 Ja und 3 Nein.
Ich finde trotzdem, man sollte zusätzlich vor und nach diesen Gesprächen dem ganzen Stadtrat die Möglichkeit geben Fragen zu stellen, die dann der jeweilige Vorsitzende mitnehmen und klären muss…. Nicht nur ein Protokoll nachreichen, ohne darüber zu reden… Aber das ergibt sich noch.

TOP Nr. 7 - Bekanntgaben/Sonstiges

- Verweis auf die Sondersitzung am 07.07. um 18:30 in der kleinen Schulturnhalle zum Prüfen des Bürgerbegehrens auf Zulässigkeit
- Rückblick auf das Fete de La Musique am vergangenen Dienstag - es war wirklich ein Wahnsinns stimmiger und toller Abend, auf welchen man Stolz sein kann, als Bürgermeister, aber auch als Stadtrat/-rätin und auch Mitbürger. DANKE an die vielen Ehrenamtlichen Unterstützer und Initiatoren.
- Ausblick auf die kommenden Bierfeste in Ellingen und Umgebung. (Hier habe ich in einer der vergangenen Mails euch schon eine Übersicht zu kommen lassen)… .lediglich die Nacht-in-Tracht am 9.7. an der Sommerrodelbahn in Pleinfeld vom Fürstlichen Haus ist spontan noch dazu gekommen. Ab 19:30 Uhr, mit Reservierung und aber auch 8 € Eintritt !… Eher wie ne art Disco Open-Air…
Das Bierfest ist schon am 01.07. bis 04.07.



Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 19.05.2022

1. Bauanträge
—-> direkt vorab die Info:
Bei allen gestellten Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, und die jeweiligen Ausnahmen und Befreiungen von den Bebauungsplänen in dargelegter Form gestattet.
1.1 Sanierung des Wohnturms zu hotelartiger Nutzung
Fl.-Nr. 278 Gemarkung Ellingen, Weißenburger Straße 41
—> einstimmig
1.2 Umbau des Wohnhauses
Fl.-Nr. 374/2 Gemarkung Ellingen, Karlshofer Straße 25
—> mehrstimmig
1.3 Umbau und energetische Sanierung eines Wohnhauses mit Teilung in zwei Wohneinheiten
Anbau eines Balkons
Fl.-Nr. 375/31 Gemarkung Ellingen, Karlshofer Straße 17
—> einstimmig
1.4 Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.05.22
… Birkenweg 8, Gemarkung Ellingen, US-Cars; Bau einer Halle
—> einstimmig

2. Vergaben
2.1 Vergabe der Klärschlammentsorgung
Den Zuschlag erhielt durch einstimmigen Beschluss die Fa. Gemes zu dem wirtschaftlichsten Angebotspreis in Höhe von 26.460,84 € brutto.
2.2 Regelmäßige Kanalschachtregulierung
Im Stadtgebiet Ellingen müssen 14 Kanalschachtabdeckungen erneuert werden. Dazu wird der alte „Gullideckel“ entfernt und der Neue entsprecht neu eingebracht und eingeebnet.
Den Zuschlag erhielt durch einstimmigen Beschluss die Fa. „Beck, Kanal- und Schachtgeräte/-Regulierungen“ zu einem Angebotspreis in Höhe von 10.257,80 € brutto.
2.3 Bauhistorische Untersuchung Altenheim
Da die Sanierung des Gebäude vom Altenheim St. Elisabeth notwendig ist, wurde auch in einem Gespräch mit der Denkmalschutzbehörde eine bauhistorische Untersuchung als Startpunkt für mögliche Verwendungen des bestehenden Altbau gefordert. Das günstigste Angebot lag vom Architekturbüro Feullner & Häffner vor, zu einem Bruttopreis von 7.335,81 €.
—> Deshalb stimmte der Stadtrat einstimmig zu das eben ganze AB mit der bauhistorischen Untersuchung zu beauftragen.

3. Digitaler Energienutzungsplan
Über den Umweltausschuss des Kreistag, erhielten alle Mitgliedsgemeinden ein Informationsschreiben, um das Ziel näher definieren zu können. Die Gemeinden können hierzu sog. „Leuchtturmprojekte“ dem Landratsamt melden, welches hierfür die anstehenden Planungskosten übernehmen möchte, um die Gemeinden zu unterstützen und in gewisser Art und Weise zu entlasten.
In der Stadt Ellingen ist derzeit kein solches Leuchtturmprojekt bekannt, welches den ursprünglichen Gedanken des Umweltausschuss entspricht.
Näheres kann in der Anlage nachgelesen werden.
Beschlüsse hierzu wurden keine gefasst

4. Spielplatz West II
Am 09.05. fand ein Ortstermin mit den Anwohnern an der Fläche des zukünftigen Spielplatzes statt. Hierbei wurde eine Abstimmung iniziiert, bei dem sich zwischen den beiden verfügbaren Herstellern entschieden werden konnte. Mit sozusagen annähernd 99% wurde sich dabei auf die Fa. Eibe geeinigt. Kosten für bei diesem Hersteller belaufen sich auf ca. 33 bis 35 TSD €
Die beiden Hersteller Fa. Eibe und Fa. Seifert boten ein ähnliches Konzept an, welches aber nicht direkt durch den letzten Euro zu vergleichen ist.
Mit diesem Wissen wurde im Stadtrat noch kurz über die Art der Ausführung diskutiert, nämlich ob der Bauhof kostengünstiger und bei gleicher Gewährleistung und Mangelhaftung durch den Hersteller, die vorgefertigten Spielgeräte unter Anleitung des Herstellers, aufbauen darf.
Letztlich wurde sich einstimmig noch für die Fa. Eibe entschieden und der notwendige Beschluss dafür gefasst.

5. Geschwindigkeitsfestlegung Windhofplateau I + II (+ III wenn fertiggestellt)
Auch hierzu fand am 09.05. im Nachgang zur Spielplatzauswahl die Diskussion zur noch fest zu legende Höchstgeschwindigkeit statt. Ein paar der Anwohner sprachen sich für eine Spielstraße aus, wiederum andere sahen eine Tempo 30 Zone aus ausreichend, da es hier auf jeden einzelnen und dessen Vernunft ankommt. Wer lieber langsamer als 30 und gar nur 10 km/h fahren möchte, der kann das gerne so tun. Letztlich müssen die dortigen Anwohner sich selbst das Tempo-Limit setzen und sich danach richten. Grundsätzlich ergab es im Gesamten eine bekennende Mehrheit für die Tempo 30 Zone.
—> Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen für diese Baugebiete am Windhofplateau West eine Tempo 30 Zone zu errichten.

6. Vortrag über Landschaftsplanung von Stadträtin Ariane Herzog (CSU) und damit einhergehend

TOP Nr. 7 Antrag von Stadträtin A. Herzog „Die Landschaftsplanung für Ellingen noch vor dem weiteren Vorgehen zum Thema Hetzner abzuhalten"
Sie hielt einen etwa 25 Minütigen sehr guten Vortrag zur Landschaftsplanung und den inhaltlichen Themen, die darin zu beachten und zu bearbeiten sind. Ziel war es, eine solche Landschaftsplanung für das Karshofareal und dessen Umgebung auf die Beine zu stellen, bevor die Anfrage der Fa. Hetzner weiter bearbeitet wird. Dabei zu erwähnen ist die Tatsache, dass diesen Antrag auch vereinzelt Bürgerinnen und Bürger aus Ellingen unterschrieben haben. Daher sollte er nochmals etwas gewichtiger in unserer Diskussion sein.
Anschließend folgten mehrere Stimmen aus der eigenen Fraktion, dass der Antrag gegen das Vorhaben abzielt und man aber gerne weiter mit der Fa. Hetzner in Gespräche verbleiben möchte, um sich weitere Informationen zu dem geplanten Vorhabenswunsch der Fa. Hetzner zu erarbeiten. Stimme man diesem Antrag nun zu, so habe man sich selbst beschnitten und die Möglichkeit einer evtl. Ansiedelung einer finanzstarken Gewerbe-Firma vertan. Daher wurde gebeten, den Antrag zu vertagen oder ggf. auch umzuformulieren, sodass sich nicht die Frage nach dem entweder oder ergibt.
Auch seitens der SPD kam eine ähnliche Aussage, die eher für weitere Gespräche mit der Fa. Hetzner sei. Es folgten noch weitere hitzige Diskussionen für und wieder der Sache, und das aus allen Fraktionen.
Grundsätzlich sei man sich im Stadtrat einig, dass die Flächenanforderung von 50 ha definitiv zu viel am Karlshof sei, man aber dennoch gerne die Fa. Hetzner am Ort hätte und man nichts gegen dieses Unternehmen per se hat. Schließlich sprechen diejenigen Kommunen, in denen die Fa. Hetzner bereits gebaut hat, nur gutes und über vorbildliches Verhalten sowie Unterstützung der örtlichen städtischen Einrichtungen, wie z.B. eine Ausstattung der Kindergärten mit IT-Geräten.
Aber dennoch… mit dem Wissen, dass die Fa. Hetzner auf die 50 ha drängt (davon ca. 15-20 ha Bebauung und 30-35 ha. PV_Anlage), und der Karlshof im Norden aber nur ca. 30-35 ha nutzbare Fläche hat und man daher die restlichen ca. 20-25 ha Flächen auf die Südseite des Karlshof verlegen müsste, stellt sich auch die Frage, ob es durch die Änderung der EEG-Umlage bei PV_Anlagen nicht doch möglich wäre, die seitens Hetzner geforderten Flächen für die PV_Anlage nicht um Ellingen herum auf die Nachbardörfer zu verteilen. So hätte jeder gewisse einbußen, und nicht nur Ellingen.
Da man sich über die Formulierung des Antrags aus TOP 7 und der möglichen Konsequenzen daraus nicht ganz einig war, wurde mittels „Antrag zur Geschäftsordnung“ durch den 1. BGM die Vertagung dieses TOP auf nächste Sitzung in das Gremium zur Abstimmung gestellt. Hier stimmte die Mehrheit des Stadtrates dafür.
Und noch eine Anmerkung von mir:
In der Zeitung vom Weißenburger Tagblatt stand kürzlich, dass ich gefragt habe, ob die Fa. Hetzner nicht auf 30-35 ha PV_Anlage verzichtet, und sich dennoch eine Ansiedlung in Ellingen vorstellen kann. Diese Aussage ist insoweit nicht ganz richtig, da ich nicht gegen die 30ha PV-Anlage bin, sondern ich bin dagegen, dass die Fa. Hetzner Flächen südlich des Karlshof zugestanden bekommt. Ich weiß auch, dass Gewerbe- und Industriefirmen in den nächsten Jahren bei einem Neubau zwingend PV Anlagen zur Energiewende verwenden müssen; daher ist die Aussage meiner Frage in der Zeitung in sich unschlüssig, weil mir bewusst ist, dass man nicht auf PV_Flächen verzichten kann bzw. darf.
Meiner Meinung nach, dann aber entweder nur in verkleinerter Form auf der Nordseite oder eben verteilt in den Nachbardörfern. Denn auf den vorhandenen 30-35 ha im Norden, dem topographisch sogenannten „Würfelhart", könnte er theoretisch sowohl PV_Anlage als auch Rechenzentren realisieren. Aber die Fläche südlich vom Karlshof steht für mich definitiv nicht zur Verfügung. Wie das Konzept im Ganzen aussehen würde, müsse aber in den nächsten Wochen/Monaten erst noch erarbeitet werden.
Mein Einwand, die Fläche südlich vom Karlshof auf keinen Fall für eine Mega PV-Anlage regelrecht zu verschwenden, wird von der Mehrheit der Ellinger Stadträte unterstützt. Die anderen Stadträte aus den Dörfern (= CSU + 1.BGM + 1 Stadträtin) sind leider momentan offen für beiderseitige Nutzungen; Ich hoffe sehr, dass es keiner hier von den Stadträten persönlich nimmt, aber dieses Thema sollte uns doch nicht zerteilen, sondern gemeinsam daraus eine gute Lösung entwickeln. Andrea wir würden uns echt freuen wenn du uns beim nächsten mal wieder persönlich mit anwesend sein wirst. Du fehlst mir schon, muss ich sagen….
Zumindest Ellingen sollte aber auch im Stadtrat zusammen halten; und damit auch die Bürgerinnen und Bürgern. Nur ob ein Bürgerbegehren dafür die richtige Wahl ist, vor allem in der derzeitigen Fragestellung der Bürgerinitiative, ist zu bedenken. Es muss einfach noch mehr kommuniziert werden und den noch unentschiedenen Leuten erklärt werden, wie die Planung aussehen könnte, und die dazu folgenden Vor- und Nachteile aufzeigen.
Hintergrund bzw. der Gedanke zu meiner Frage war dieser, anstatt ewig zu diskutieren und zu verhandeln, bzw. zu erarbeiten was der Stadtrat bzw. die Bürgerinnen und Bürger alles wollen oder als Bedingung stellen, hätte ich zuerst der Fa. Hetzner gesagt was „wir“ NICHT wollen. Und wir wollen keine 50 ha auf der Fläche am Karlshof und keinesfalls eine Bebauung südlich vom Karlshof; und mit diesen beiden Faktoren wäre ich auf die Fa. Hetzner zugegangen und die Reaktion darauf abgewartet.. Vielleicht hätte sich dann auch alles in Rauch aufgelöst… Weil wenn Hetzner nur ausnahmslos Interesse an mindestens 50 ha hat und mit sich nicht reden lassen will oder verhandlungsbereit ist, ja gut dann eben nicht….… aber ich bin ja nicht der 1. BGM (haha kleiner Scherz und Augenzwinkern :D).
Alles in Allem ist und bleibt es eine sehr kniffelige und nervenaufreibende Thematik, die uns noch eine gewisse Zeit erhalten bleiben wird.
Aktuell gibt es eben noch kein „links oder rechts“, „für die Ansiedelung oder dagegen“, etc. Es müssen erst noch viele weitere Faktoren gesammelt und erkundet werde, bevor überhaupt eine Entscheidung gefällt werden kann. Erste wichtige und Informationsreiche Indizien wird es dann geben, wenn die Rückmeldung der Träger öffentlicher Belange kommt; nur dazu muss das Bauleitplanverfahren gestartet werden und dafür braucht bzw. Möchte der 1. BGM in nächster Sitzung einen Grundsatzbeschluss vom Stadtrat, ob die nächsten Schritte eines Marathon gegangen werden sollen oder nicht…. Und erst nach dem Marathon (=mein synonym für das Bauleitplanverfahren, in dem nochmals weitere Bürgerbefragungen beinhalten sind!) könnte eine Frage JA oder NEIN zumindest in den Raum geworfen werden.


Liebe Grüße
Eure Ellinger Wählergemeinschaft
Verfasser: Felix Kahn StR und Fraktionssprecher



Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 21.04.2022

1. Bauanträge
1.1  Nutzungsänderung des Einfamilienhauses in 2 Wohneinheiten; mit Errichtung eines teil- überdachten Balkones - Tektur
Fl.-Nr. 326/5 Gemarkung Ellingen
1.2  Errichtung eines Lagerplatzes;  Fl.-Nr. 711/2 Gemarkung Ellingen
1.3  Einbau von Büroräumen in Halle 2;  Fl.-Nr. 711/6 Gemarkung Ellingen
1.4  Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Antrag auf Vorbescheid; Fl.-Nr. 793/1 Gemarkung, Rauschenberg 19
1.5  Instandsetzung eines Ackerbürgerhauses; Fl.-Nr. 119, 119/2, 93/3 Gemarkung Ellingen, Hintere Gasse 20
1.6  Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 1 Stellplatz; Fl.-Nr. 1015/2 Gemarkung Ellingen, Am Espan 13
—> Der Stadtrat hat bei allen Anfragen/Anträgen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt
2. Bauleitplanung Baugebiet Windhofplateau West III
2.1  Bebauungsplan "Windhofplateau West III"
Aufstellungsbeschluss
—> Der Stadtrat hat den notwendigen Aufstellungs-Beschluss zum BPlan einheitlich gefasst. Als Nutzung des BPlan soll ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.
2.2  Bebauungsplan "Windhofplateau West III"
Billigung Vorentwurf und frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB
—> Der Stadtrat billigt mehrheitlich die vorliegenden Planunterlagen des Ing. Büro VNI (durch kurze Präsentation an Leinwand durch Hr. Vulpius, ohne Unterlagen in der Einladung zur Beschluss-Vorbereitung) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Windhofplateau-West III"
—> Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Behörden, gem. § 4 Abs. 1 BauGB, und Nachbargemeinden durchzuführen.
3. Einbeziehungssatzung Stopfenheim
3.1  Einbeziehungssatzung für den Bereich Fl. Nr. 89 (Teilfläche) im Ortsteil Stopfenheim; Aufstellungsbeschluss
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig die Einbeziehungssatzung am westlichen Ortsrand von Stopfenheim […]  und beauftragt die Verwaltung diesen Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
3.2  Einbeziehungssatzung für den Bereich Fl. Nr. 89 (Teilfläche) im Ortsteil Stopfenheim; Billigung Vorentwurf und frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
—> Der Stadtrat billigt einstimmig die vorliegenden Planunterlagen des Ing. Büro VNI, für den Erlass einer Einbeziehungssatzung […]
—> Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung des Satzungsentwurf gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, und Nachbargemeinden durchzuführen.
Ausweichbuchten entlang des Windhofweges
Die Ausweichbuchten wurden schon bereits in der Juni Sitzung 2021 gefordert und mittlerweile schon in mehreren Ortsterminen und Ratssitzungen thematisiert und stehen nun endlich auf Grundlage der Entwurfsplanung des Ing.-Büro VNI zum Beschluss.
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig das Ing. Büro VNI mit der tieferen Planung der Ausweichbuchten und den dazugehörigen Leistungsausschreibungen zu beauftragen.
Geh- und Radweg entlang des Windhofweges; zwischen Karlshofer Str. und Windhof
Auch dies wurde bereits in mehreren Ortsterminen, zuletzt auch unter Beteiligung der direkten Anlieger-Grundstücke, bzw. deren Eigentümern besprochen.
—> Der Stadtrat beschließt mehrheitlich den Geh- und Radweg in der vorliegenden Planung ausführen zu lassen und beauftragt das Ing.Büro VNI die Umsetzung einzuleiten.
Freiflächen-Photovoltaikanlage "Solarpark Stopfenheim II"
Fl.-Nr. 656 Gemarkung Stopfenheim
6.1  Änderung Flächennutzungsplan - Änderungsbeschluss
6.2  Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan - Aufstellungsbeschluss
—> Der Stadtrat hat mehrheitlich die notwendigen Beschlüsse gefasst und damit die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Freiflächensolar-anfrage Fa. bos.ten
Westlich entlang der Bahnlinie und der B2, zwischen Abfahrt der B13 und Richtung Schmalwiesen besteht bereits eine FF-PV-Anlage der Fa. bos.ten. Nun soll die Anlage nochmals um einen kleinen Teilbereich in Richtung Nord-Westen erweitert werden. Die Einsehbarkeit ist sehr gering.
—> Der Stadtrat befürwortet mehrheitlich die Erweiterung auf den genannten Flächen und stellt die Einleitung eines Bauleitverfahrens hierfür in Aussicht.
Feuerwehr
8.1  Anschaffung Verkehrssicherungsanhänger
8.2  Feuerwehrbedarfsplan
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig einen solchen Verkehrssicherung-Anhänger zum wirtschaftlichsten Angebot von ca. 19.796,11 € Brutto (exkl. Zuschüsse/Förderung) zu bestellen. des Weiteren wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Förderung beim Freistaat Bayern zu beantragen.
Neue Kontrollschächte für Ablauf des Wasserhochbehälters
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig das wirtschaftlichste Angebot zum Setzen der Revisionsschächte zu einem Angebotspreis von ca. 14.709,83 € Brutto von der Firma Kamm anzunehmen.
Vergabe von Planungsleistungen - Kläranlage
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig das Ing.-Büro Steinbacher Consult mit der Umplanung der Belebungs- und Nachklärbecken zu einem Preis von ca. 7.800,- € zu beauftragen
Strom-Bündelausschreibung KUBUS
—> Der Stadtrat beschließt einstimmig im nächsten Ausschreibungszeitraum 2024-2026 den Stromtarif „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ durch Ausschreibung der Fa. Kubus zu beziehen.
Bekanntgaben/Sonstiges
- voraussichtlich wird es am 15.05. einen öffentlichen Termin für alle interessierte Bürgerinnen und Bürger geben, in der gemeinsam erstmals in großer Runde über die Planungen zur Anfrage der Fa. Hetzner Online aus Gunzenhausen diskutiert werden kann. Genaueres wird noch in Kürze über die Stadtverwaltung bekannt gegeben.


Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 17.03.2022

1. Bauanträge
1.1 Gemarkung Massenbach, Fl.-Nr. 234;
Errichtung eines Gartenhauses
1.2 Gemarkung Stopfenheim, Fl.-Nr. 190/37;
Bauvoranfrage - Änderung Dachgeschoss Wohnhaus bzw. Errichtung eines Anbaus
1.3 Gemarkung Ellingen, Fl.-Nr. 399;
Neubau eines Gartenhauses und Aufbau einer Containeranlage
1.4 Gemarkung Ellingen, Fl.-Nr. 326/4;
Errichtung eines Carports
1.5 Gemarkung Ellingen, Fl.-Nr. 1156/15;
Errichtung eines Lagerzelts
--> Bei allen Anfragen herrschte Zustimmung. Der Stadtrat beschloss jeweils einheitlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2. Haushaltssatzung- und Haushaltsplan der Stadt Ellingen 2022
Die Unterlagen dazu sollten in Kürze auf der Homepage der Stadt Ellingen zu finden sein. Ein Auszug dessen, kann als Anlage im Schaukasten der EWG am Franziskanerkloster gesichtet werden.
Im Verwaltungshaushalt werden 7.545.160,00 €, und im Vermögenshaushalt werden 9.194.826,00 € festgesetzt.
--> Der Stadtrat hat einstimmig die vorliegenden Unterlagen dazu beschlossen.

3. Leuchtmitteltausch in Straßenlampen durch Fa. N-Ergie auf LED-Technik, ZIEL: Energieeinsparung & Kostenreduzierung
Ein Mitarbeiter der Fa. N-Ergie Netz GmbH hat dazu einen kleinen Vortrag gehalten und die Vor- und Nachteile erläutert. Es sollen im ganzen Stadtgebiet, also auch in Stopfenheim, Bachgemeinden, Walkershöfe, etc., die Leuchtmittel auf eine neue LED-Technik umgerüstet werden. Neben der starken Energieeinsparung ggü. den aktuellen Leuchtmitteln, soll auch der Anflug von Insekten deutlich reduziert werden und somit auch der Tierwelt zugunsten Kommen. Diese LED-Leuchtmittel werden über die N-Ergie gesteuert und passen sich automatisch den jeweiligen Licht-Erfordernissen an. So wird sich die Helligkeit im Laufe der Nacht selbstständig regeln und z.B. gegen Mitternacht auf ca. 50% Leistung herunterfahren, um dann gegen ca. 03:00 – 04:00 Uhr wieder mit voller Leuchtkraft zu strahlen.
Neben dem Aspekt des Leuchtmittel-Tausch, wurde auch ein 8-jähriger Wartungs- und Instandhaltungsvertrag zur Diskussion vorgestellt. Dieser umfasst hauptsächlich die Wartung/Inspektion jedes einzelnen Lichtmasten, auch in Bezug auf Standsicherheit und Betriebssicherheit, sowie die Erstellung regelmäßiger Prüfprotokolle alle 4 Jahre. Bei einem Defekt des Leuchtmittels wird darüber hinaus ein kostenloser Ersatztausch vorgenommen.
Dieser Invest wird der Stadt Ellingen ca. 80.000,- € Kosten. Im Vergleich zu den eingesparten Energiekosten, ergibt sich eine rechnerische Amortisationszeit von ca. 2,9 Jahren. Die Umstellung soll noch im Sommer 2022 erfolgen, sodass wir im kommenden Winter eine tolle Beleuchtung erwarten dürfen.
--> Der Stadtrat hat einstimmig den Abschluss dieser beiden Verträge über die Stadtverwaltung beschlossen.

4. PV-Anlage nahe Stopfenheim Richtung Dorsbrunn; abgeänderte Anfrage bereits von vorheriger StR-Sitzung
Nach kurzer Diskussion über die geplante PV-Freiflächen-Anlage und die betreffende Flur-Nr. wurde dem Antrag statt gegeben. Darüber hinaus sieht der Betreiber eine Bürgerbeteiligung von bis zu 10% des Gesamtinvestitionsbetrages vor; Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, hier als Nachranganlage mit einem maximalen Investitionsbetrag von 10.000,- € pro volljähriger Person, sich bei der Anlage zu beteiligen. Weitere Details zum Vertrag und der Vergütung stehen noch nicht fest. Wer sich dennoch dafür interessiert, kann sich gerne bei der Stadtverwaltung oder bei uns melden. Alles weitere muss im Anschluss noch abgeklärt werden.
--> Der Stadtrat befürwortet mehrheitlich das Vorhaben und stellt somit die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Aussicht.

5. B13 Ortsdurchfahrt Stopfenheim; aktualisierte Planvorstellung vom staatlichen Bauamt Ansbach
Das Vorhaben wurde bereits in einer vorhergehenden Sitzung vom 20.01.2022 näher vorgestellt. (Die einzelnen Beschlussfassungen können Sie nochmals auf unserer Homepage unter https://www.ellingen-ewg.de/Beschlussfassungen-2022 nachlesen). Hr. Fechner vom Staatlichen Bauamt Ansbach hat nochmals die Änderungen der Straßenführung, bzw. der Gehwege und die Änderung der Bushaltestellen vorgestellt. Durch Bilder zur Veranschaulichung wurden die von der Stadt und vom Bund zu tragenden Kosten klar differenziert und letztendlich durch einen OD-Durchführungsvertrag festgehalten. Der Baubeginn ist geplant für Anfang Juli 2022 und Bauende Mitte Oktober 2022. Die offizielle Umleitung erfolgt über die St2222 Pleinfeld/St.Veit/Frickenfelden/Gunzenhausen. Details hierzu können in Kürze auf der Webseite des Staatlichen Bauamt Ansbach eingesehen werden.
--> Der Stadtrat beschließt einstimmig die notwendigen Vereinbarungen durch die Stadtverwaltung abschließen zu lassen.

6. Feuerwehrbeschaffungen, Ausrüstungsgegenstände, Kleidung/Zubehör, Jahr 2022
Die benötigten Gegenstände wurden durch den Kreisbrandmeister Simon Held klar dargelegt und mittels mehreren Vergleichsangeboten mit der Bitte um Bestellung bei der Stadt eingereicht. Letztendlich wurde die Fa. Jahn als Angebotssieger festgestellt.
--> Der Stadtrat beschließt einstimmig die erforderlichen Gegenstände zum Angebotspreis von 10.498,19 € zu beschaffen.

7. Flüchtlingshilfe Ukraine - Beratung zur Unterstützung kommunaler und bürgerlicher Zusammenarbeit
Durch die aktuellen Gegebenheiten und Herausforderungen durch die Situation in der Ukraine haben sich bereits mehrere Unterstützer-Organisationen gebildet. Eine davon möchte auch mit Unterstützung durch die Stadt Ellingen zur sicheren Aufnahme von Kriegsflüchtlingen einen Transport von ca. 50 Frauen und Kinder bewältigen. Zuvor werden jedoch erst die erforderlichen Unterkünfte ermittelt, die hierfür u.a. von Gemeindebürgern freiwillig zur Verfügung gestellt werden können. Genaueres kann dem beiliegenden Schreiben des 1. BGM Obernöder entnommen werden.

8. Bekanntgaben/Sonstiges
Das Ratsinformationsystem steht bereits über die Homepage der Stadt Ellingen, „Mit der Maus ins Rathaus“ als eine Testversion zur Verfügung. Dieses soll die Kommunikation und den Papierversand stark reduzieren, sodass auch die Unterlagen für den Stadtrat künftig nur noch elektronisch übermittelt werden sollen. Darauf aufbauend sollen auch die Bürger mehr Einblicke in die aktuellen Themen bekommen und sich hierüber besser informieren können. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass das Portal bereits zur Mai-Sitzung umfänglich zur Verfügung stehen soll.



Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 17.02.2022


Mit Bravour führte diesmal unser 2. BGM Werner Götz (SPD) den Vorsitz in vergangener Stadtrats-Sitzung, da wegen eines kurzfristigen Ausfalls der 1. BGM Matthias Obernöder (CSU) nicht teilnehmen konnte. Ansonsten waren alle Stadträte und Stadträtinnen anwesend.

Aufgrund von fehlenden Informationen wurden deshalb die beiden TOP Nr. 3 "Aufzug Altenheim" und Nr. 8 "Ortsdurchfahrt Stopfenheim“ noch vor Eröffnung der Sitzung von der Tagesordnung genommen.

Im Folgenden noch ein paar Worte zur Beschlussfassung:


TOP 1: Bauanträge

1.1. Gemarkung Ellingen - Errichtung eines Gartenhauses/Grillkota

—> Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

1.2 Gemarkung Ellingen - Nutzungsänderung der Scheune zu Ferienwohnungen

—> Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

1.3 Gemarkung Ellingen - Anfrage Vorbau einer festen Überdachung am Wasserhaus

—> Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 2: Anfrage PV-Anlage in Stopfenheim

Hier wurde dem Stadtrat die betroffene Planung der Freiflächenanlage kurz vorgestellt.

Im Anschluss daran wurde umfassend darüber diskutiert; schlussendlich hat man mehrheitlich beschlossen, den Antrag vorerst zu verschieben.

Grund dafür sind zum einen, noch fehlende Informationen vom Ortsausschuss Stopfenheim, und zum anderen die Thematik des PV-Kriterienkatalog. Diesen hat sich der Stadtrat gegeben, um eine klare und nachvollziehbare Entscheidung treffen zu können und es Pro/Contra abwägen zu können. Da noch Informationen zur Anlage nachgesteuert werden, und die Anfrage mit dem Kriterienkatalog im Detail noch verglichen werden muss, konnte eine Beschlussfassung deshalb nicht erfolgen.


TOP 3 -neu-: Zweckvereinbarung der Volkshochschulen Weißenburg-Gunzenhausen:

Durch gesetzliche Verpflichtung (Art. 57 Bay. GO) muss die Stadt Ellingen Einrichtungen der Erwachsenenbildung schaffen und auch erhalten. Sofern dies kostentechnisch nicht umsetzbar ist, kann man sich diese Aufgabe auch „einkaufen“. Dies wird mit einer Zweckvereinbarung umgesetzt. Die Kosten belaufen sich auf jährlich ca. 11.250,- €.

—> Der Stadtrat hat einheitlich beschlossen, die Stadtverwaltung mit dem Abschluss dieser Zweckvereinbarung zu beauftragen.


TOP 4 -ehemals TOP 5-: Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe

Das Diakonische Werk in Weißenburg bietet eine Service an, der Personen in Wohnungsnot beratend zur Seite steht. Darunter fallen Präventivmaßnahmen (um Wohnungslosigkeit bzw. Wohnungsnot zu verhindern), Betreuung und Intervention (Notunterbringungen und Hilfe bei Wohnungssuche). Die Beteiligungshöhe an dieser Servicestelle soll für die Stadt Ellingen pro Jahr max. 4.500,- € betragen.

—> Der Stadtrat hat sich einheitlich dafür ausgesprochen und einen entsprechenden Beschluss einstimmig gefasst.


TOP 5: Satzung zur Regelung des örtl. Gemeindeverfassungsrechts:

Aufgrund der regelmäßig andauernden Sitzungszeit von über 3 Stunden, wurde das Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung von 25,- € auf 30,- € erhöht.

—> Der Stadtrat hat sich einheitlich dafür ausgesprochen und einen entsprechenden Beschluss zur Anpassung der oben genannten Satzung einstimmig gefasst.


TOP 6: Beschaffung Heckenschere für Bauhof

Um die Heckenpflege professioneller und schneller durchführen zu können, soll eine spezielle Ast- & Wallheckenschere als Dücker-Anbau beschafft werden. Der Preis beträgt 9.781,80 €

—> Der Stadtrat hat der Beschaffung einstimmig zugestimmt.


TOP 7 -ehem. TOP 9: ökologische Aufwertung der Kesselweiherzuläufe in Stopfenheim

Um die Maßnahme weiterhin durch Fördergelder unterstützt zu bekommen, muss ein Grundsatzbeschluss für die ökol. Aufwertung beschlossen werden.

—> Der Stadtrat hat diesen Beschluss einstimmig gefasst.


TOP 8: Weiterführung der Stadtentwicklung-GmbH

Die ursprünglichen Aufgaben dieser GmbH sind abgeschlossen. Es sind noch Restgelder i. H. Von ca. 15.000,- € vorhanden. Die Fixkosten sind so hoch, dass bei einem weiteren Verbleib in vier Jahren die schwarze Null erreicht wird. Daher bittet der Stadtrat die Gesellschaftsversammlung die GmbH aufzulösen.

—> Ein entsprechender Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 



Beschlussfassung der Stadtratssitzung am 20.01.2022


Zu TOP 1:

Ortsdurchfahrt Stopfenheim der Bundesstraße B13; Vorstellung der Planung des Staatlichen Bauamtes Ansbach

Die Unterkonstruktion der Straße ist in Teilbereichen baufällig. Dies betrifft hauptsächlich eine, in die Straße integrierte und nicht sichtbare „Brücke“, da der Störzelbach die Straßenführung kreuzt. Bei dieser Gelegenheit wird die gesamte Fahrbahndecke erneuert und der Fußgänger-Schutz stark erhöht. Dafür wird der südliche Gehweg entsprechend verbreitert und mit einem über 10 cm hohen Bordstein klar von der Straße abgetrennt. Des Weiteren werden die vorhandenen Bushaltestellen ausgebaut, indem taktile Elemente und der sog. „Kassler-Sonderbord“ eingebaut wird, um das Ein- und Aussteigen in den Bus wesentlich zu erleichtern. Der Ausbau im allgemeinen erfordert eine Vollsperrung der Ortsdurchfahrt, ab Mitte 2022, für ca 3 Monate. Die Umleitung erfolgt offiziell über die St2222 (Pleinfeld, St. Veit, Ramsberg…..Gunzenhausen) …so die bisherige Planung durch das Staatliche Bauamt Ansbach.

Die Beschlussfassung dazu erfolgt erst im Februar/März.


Zu TOP 2:

Bauanträge

Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Fl.-Nr. 1009/11 Gemarkung Ellingen - Antrag auf Anpassung der Abstandsflächenberechnung aufgrund einer Gesetzesänderung

—> Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt


Zu TOP 3:

Baugebiet Trappfeld Stopfenheim

Vergabe der Leistungen für die Kamerabefahrung der Entwässerungsanlagen. Bevor die Frist für etwaige Mängelansprüche nach dem Bau abläuft und die Verrohung abschließend abgenommen wird, soll zur Sicherheit durch die Kamerabefahrung der Zustand ermittelt werden.

—> Der Beauftragung wurde einstimmig zugestimmt


Zu TOP 4:

Nutzung städtischer Liegenschaften

4.1  Schaffung einer Wohnung im Anwesen Schloßstraße 3 - „Dora Haus“ 1. OG

Derzeit wird die Fläche zur Aktenablage genutzt; diese soll in die Keller-Räumlichkeiten der Sparkasse verlagert werden.

4.2  Sanierung des Leichenhauses in Ellingen

Um den Zustand des Daches weiter beurteilen zu können, soll eine ortsansässige Firma den Zustand beurteilen.

—> Grundsätzlich wurde sich darauf geeinigt, eine Sondersitzung abzuhalten, in der die weitere Verwendung aller städtischen Liegenschaften tiefer zu diskutieren. Darunter fällt ebenfalls die Nutzung bzw. Verwendung von u.a. dem Hausner-Haus    und dem Eifried-Haus, etc.


Zu TOP 5:

Bekanntgaben, Sonstiges